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Neuer Schwerbehindertenausweis 2013 erhältlich

8.01.2013 - 10:01

Seit dem 01.01.2013 gibt es einen neuen Schwerbehindertenausweis. Hier erfahren Sie alles über die Neuerungen und die Beantragung. Wussten Sie eigentlich, dass an Demenz erkrankte Menschen auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben? 

neuer SchwerbehindertenausweisDie Änderungen:

Das große Scheckkartenformat wird zu einem kleineren Kreditkartenformat geändert. Neuantragsteller bekommen den neuen Ausweis direkt ausgestellt. Betroffene mit alten Ausweisen werden von den zuständigen Versorgungsämtern rechtzeitig angeschrieben. Bis Januar 2015 soll die Umstellung spätestens abgeschlossen sein.

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
Spezifische Merkzeichen auf dem Ausweis beschreiben die Art der Behinderung oder die Hilfestellung, auf die die Inhaber angewiesen sind. Diese sind ausschlaggebend für die Nachteilsausgleiche, die Inhaber durch den Ausweis erhalten können. Die Merkzeichen:  
  • G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Gl = Gehörlos
  • B  = Begleitung
  • Bl = Blind
  • H = Hilflos
  • RF = Rundfunkgebührenbefreiung; Ermäßigung der Telefongebühren
  • 1. Kl = Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte

Warum ein Schwerbehindertenausweis?

neuer SchwerbehindertenausweisEin Schwerbehindertenausweis ist mit vielen Vorteilen für die Inhaber verbunden, mit dem Ziel die gesellschaftliche Teilhabe von behinderten und dementen Menschen zu fördern. Per Gesetz stehen ihnen besondere Rechte und Nachteilsausgleiche zu.  


Die Nachteilsausgleiche/Vorteile in Kürze:


Steuerliche
  • Es können Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Der Pauschalbetrag wird z.B. für Ausgaben rund um die Betreuung Demenzkranker gewährt.
  • Absetzen von Dienstleistungen einer Haushaltshilfe
  • Absetzen von Mehraufwendungen für Kuren, Heimkosten, häuslicher Pflege
Am Arbeitsplatz
  • Besonderer Kündigungsschutz, sowie 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage
Rundfunk- und Fernsehgebühren; Telefon
  • Mit „RF“ erhalten Sie eine Rundfunkgebührenbefreiung
Krankenkasse
  • Ab einem Behinderungsgrad von min 60% , Anerkennung als „chronisch krank“
  • Mit „aG“ werden Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen übernommen
KFZ und Kraftfahrsteuer
  • Mit  „H“ und „aG“ erhalten Sie Steuerbefreiung.
  • Es gibt Kilometerpauschalen, die Sie geltend machen können
  • Das Ordnungsamt stellt bei „aG“ einen Parkausweis aus
Personenverkehr
  • Unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr bei einem Grad der Behinderung von min 50%
  • Möglichkeiten der „individuellen Beförderung“ für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Fahrzeuge oder Hilfen benötigen
  • Bei „B“ ist im Nah- und Fernverkehr sowie bei Flügen innerhalb Deutschlands bei deutschen Fluggesellschaften eine Begleitperson kostenlos gestattet
Veranstaltungen
  • Mit „B“ gibt es Eintrittsermäßigungen für Sie oder Begleitpersonen

Wo wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt?

Der Antrag mit Lichtbild wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Dort erfahren Sie ebenfalls auf welche der genannten Vorteilsausgleiche Sie Anspruch haben (steuerliche Vorteile erfahren Sie beim Finanzamt). Für eine schnelle Bearbeitung kann ein beigefügtes ärztliches Gutachten, das die vorliegende Behinderung möglichst konkret beschreibt, hilfreich sein. Das Verfahren zur Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises dauert manchmal mehrere Monate, jedoch gelten die Ansprüche vom Zeitpunkt der Antragstellung. Gegen einen negativen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.           


Autor:
Martina Bliefernich  - pm pflegemarkt.com GmbH