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Organspende – Immer ein aktuelles Thema!

4.04.2012 - 07:04

Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema Organspende beschäftigt, mit Familienangehörigen oder Freunden darüber gesprochen? Haben Sie einen Organspenderausweis? Was müssen Sie wissen, um sich dieser Entscheidung stellen zu können?

Das in Deutschland geltende Transplantationsgesetz trat 1997 in Kraft. Dabei ist es seit jeher Aufgabe der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, ihre Versicherten über das Thema der Organspende aufzuklären und entsprechende Organspende- oder auch Gewebsspendeausweise zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Thema, ob man im Todesfall einer Organspende zustimmen möchte, beschäftigen sich die meisten Menschen nicht gern. Oftmals schiebt man die Entscheidung vor sich her und nimmt sich ab und an vor, sich über dieses wichtige Thema zu informieren. Aber viele Menschen warten seit Jahren auf ein Spenderorgan. Leider bleibt ihnen sehr oft nicht genug Wartezeit, bis ein neues Organ zur Verfügung steht.

Diesen Menschen kann geholfen werden, wenn Sie Ihre Entscheidung auf einem Organspenderausweis festhalten – ganz egal, ob Sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Denn auch nur so können Sie Gewiss sein, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall nach Ihrem Wunsch handeln. Aufbewahren sollten Sie Ihre Erklärung am besten bei den Personalpapieren.

Beim Ausfüllen dieser Organspende-Erklärung kann jeder ab dem sechzehnten Lebensjahr einer Organentnahme zustimmen oder diese auch bereits ab dem vierzehnten Lebensjahr ablehnen. Am wichtigsten ist dabei, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, seine Entscheidung zu treffen und diese seinen Angehörigen mitzuteilen. Sollten Sie Ihre Entscheidung später ändern wollen, können Sie das in einem neuen Spenderausweis und werfen den alten einfach weg. Die auf dem Organspenderausweis enthaltenen Daten werden an keiner offiziellen Stelle gespeichert. Damit ist heute ihre Entscheidung wichtig, aber für niemanden eine Entscheidung auf „Lebenszeit“!

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Lebendspende und der Spende nach dem Tod – auch postmortale Organspende genannt.

Bei der postmortalen Organspende müssen grundsätzlich zwei Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen und zum anderen muss der Hirntod des Patienten anhand der vorgeschriebenen Hirntod-Richtlinie zweifelsfrei festgestellt werden. In Deutschland gibt es derzeit ca. 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstationen, in denen eine Organspende möglich ist. Von hier aus werden mögliche Spender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation gemeldet. Diese Koordinierungsstelle übernimmt neben der Vorbereitung und Durchführung der Organspende auch die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen von Organspendern.

Die Übertragung der Organe erfolgt in einem der derzeit 50 Transplantationszentren. Dabei übernimmt die Vermittlung der gespendeten Organe eine weitere Institution.

Die medizinische und ethische Zuteilung der gespendeten Organe übernimmt die Stiftung Eurotransplant in sieben europäischen Ländern. Hier sind derzeit ca. 16.000 Patienten auf der zentralen Warteliste registriert. In 2011 wurden ca. 7.000 Spenderorgane durch Eurotransplant vermittelt.

Bei der Lebendspende können beispielsweise eine Niere oder ein Teil der Leber an einen nahen Verwandten oder eine andere sehr nahestehende Person gespendet werden. Dabei schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass eine Lebendspende nur möglich ist, wenn kein postmortal gespendetes Organ vorliegt. Durch die gesetzlichen Regelungen, aber auch durch einen stetig steigenden Bedarf an Organen, haben die Lebendspenden in den letzten Jahren enorm zugenommen.  

Jeder Dritte der 12.000 Patienten, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, werden dieses, statistisch betrachtet, nicht bekommen können, weil es ihnen irgendwann zu schlecht für eine Transplantation geht oder weil sie versterben. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Umfragen, die die Einstellung der Bevölkerung zur Organspende untersucht. Dabei kommt man zu dem Ergebnis, dass der Großteil einer Organspende positiv gegenübersteht. Aber – nur 20% haben ihre Entscheidung überhaupt in einem Organspenderausweis festgehalten.  

Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihren Angehörigen über das Thema Organspende zu sprechen! Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder den hier aufgeführten Webseiten.

Quellen:
  • http://www.eurotransplant.org/cms/
  • http://www.dso.de/
  • http://www.bundesaerztekammer.de
  • http://www.organspende-info.de

Autor: Sindy Meding-Rösner - pm pflegemarkt.com GmbH

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