Hanseatic - Der Pflegedienst in Hamburg-Harburg

Familienpflegezeitgesetz

18.01.2012 - 11:01

Beruf und Pflege kein Widerspruch mehr? Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz soll als erstes Gesetz in der Pflege eine Lösung bringen für die zukünftigen Herausforderungen der alternden Gesellschaft.

Hin- und hergerissen zwischen Beruf und Pflege. So geht es den Angehörigen von rund 1,07 Millionen pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Die häusliche Pflege durch Angehörige ist die verbreitetste Form in Deutschland, obwohl ein Überangebot an Pflegeheimen besteht. Die Gründe der Entscheidung für die häusliche Pflege sind verschieden.

So reichen das Geld der Pflegekasse und die Rente meist nicht für die Bezahlung eines Platzes in einem Pflegeheim aus. Weiterhin fühlen sich die Menschen für ihre zu pflegenden Angehörigen verantwortlich und möchten sie nicht in die Obhut fremder Menschen geben.

Der demographische Wandel und die daraus folgende Alterung der Gesellschaft birgt große Herausforderung für die Finanzierung immer mehr pflegebedürftiger Menschen. Ein erster Schritt in Richtung der dringend benötigten Pflegereform ist daher die Förderung der häuslichen Pflege.

Das Familienpflegezeitgesetz hat die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zum Ziel und damit die Möglichkeit, Angehörige Zuhause zu pflegen, zu verbessern. „Mit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für Pflege nehmen ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.“, so Schröder.

Das Gesetz beinhaltet die Möglichkeit der Reduktion der Arbeitszeit von Arbeitnehmern für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Der Verdienst wird jedoch nicht um den gleichen Anteil gekürzt, sondern geringfügiger reduziert. Wenn die Arbeitszeit um 50% reduziert wird, erhält der Arbeitnehmer 75% seines letzten Bruttoeinkommens. Bei anschließender Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit wird zum Ausgleich weiterhin 75% des Gehalts bezahlt bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Um die Familienpflegezeit zu beantragen, muss ein Vertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Dieser ist jedoch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einem Antrag stattzugeben.

Das Gesetz wurde am 20.10.2011 im Bundestag beschlossen und trat am 01.01.2012 in Kraft.  

Autor: Undine von Hoyningen-Huene - pm pflegemarkt.com GmbH

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